Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz – kurz QCG – ist das Förderinstrument für Menschen, die einen Job haben. Während der Bildungsgutschein bei Arbeitslosigkeit greift, fördert das QCG die Weiterbildung von Beschäftigten: Die Agentur für Arbeit beteiligt sich an den Lehrgangskosten und bezuschusst das Arbeitsentgelt, während du für die Weiterbildung freigestellt bist. Die rechtliche Grundlage ist Paragraf 82 SGB III – der Fachbegriff dafür: Beschäftigtenqualifizierung.
Falls du noch nach „WeGebAU“ suchst: Das war das Vorgängerprogramm. Es ist 2019 im Qualifizierungschancengesetz aufgegangen – die Förderung läuft heute komplett über das QCG. Seit April 2024 gelten dabei vereinfachte, festere Fördersätze.
Die Idee dahinter: Digitalisierung und KI verändern Berufsbilder schneller, als klassische Ausbildungen Schritt halten. Statt zu warten, bis Qualifikationen veralten und Jobs wackeln, fördert der Staat die Qualifizierung im bestehenden Arbeitsverhältnis – ein Gewinn für beide Seiten.
Wer hat Anspruch? Die Voraussetzungen
Die Voraussetzungen nach dem Qualifizierungschancengesetz sind überschaubar – und gelten unabhängig von Alter, Qualifikation und Branche:
- Du bist sozialversicherungspflichtig beschäftigt – die Förderung läuft im bestehenden Arbeitsverhältnis.
- Die Weiterbildung geht über reine Anpassung hinaus: Sie vermittelt Kompetenzen, die über deinen aktuellen Arbeitsplatz hinaus verwertbar sind – keine kurzen Pflichtschulungen, keine reinen Produkttrainings.
- Mehr als 120 Stunden Umfang – die Stunden müssen nicht am Stück absolviert werden.
- Träger und Maßnahme sind AZAV-zertifiziert.
- Keine QCG-Förderung in den letzten zwei Jahren für dieselbe Person.
Wichtig zu wissen: Die Förderung ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Die Entscheidung fällt im Einzelfall – einen Automatismus gibt es nicht, gute Begründung hilft.
Was wird gefördert – und in welcher Höhe?
Die QCG-Förderung besteht aus zwei Bausteinen: dem Zuschuss zu den Lehrgangskosten und dem Arbeitsentgeltzuschuss für die Zeit, in der du für die Weiterbildung freigestellt bist. Wie viel die Agentur für Arbeit übernimmt, hängt von der Betriebsgröße ab:
- Unter 50 Beschäftigte: bis zu 100% der Lehrgangskosten und bis zu 75% Entgeltzuschuss.
- 50 bis unter 500 Beschäftigte: bis zu 50% der Lehrgangskosten (55% mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung) und bis zu 50% Entgeltzuschuss.
- Ab 500 Beschäftigte: bis zu 25% der Lehrgangskosten (30% mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) und bis zu 25% Entgeltzuschuss.
Für Beschäftigte ohne Berufsabschluss kann der Entgeltzuschuss sogar bis zu 100% betragen. Und zusätzlich können Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten übernommen werden. Alle genannten Sätze sind Höchstwerte – die konkrete Höhe legt die Agentur für Arbeit im Einzelfall fest.
QCG für Arbeitgeber: Warum sich das rechnet
Für Unternehmen ist das Qualifizierungschancengesetz eines der am meisten unterschätzten Personalinstrumente. Die Rechnung ist simpel: Eine Neubesetzung kostet Recruiting, Einarbeitung und Risiko – eine geförderte Qualifizierung der eigenen Leute kostet je nach Betriebsgröße nur einen Bruchteil der Lehrgangskosten, und das Know-how bleibt im Haus.
Gerade für kleine Unternehmen unter 50 Beschäftigten ist das Paket stark: bis zu 100% der Lehrgangskosten und bis zu 75% des Gehalts während der Lernzeit können übernommen werden. Wer sein Team in Zukunftsfeldern wie digitalem Design, KI-Workflows oder No-Code qualifizieren will, bekommt dafür kaum irgendwo bessere Konditionen. Nebeneffekt, der oft übersehen wird: Weiterbildungsangebote sind ein Bindungsinstrument – Mitarbeitende, in die investiert wird, bleiben.
QCG für Arbeitnehmer:innen: Weiterbilden ohne Jobrisiko
Für dich als Beschäftigte:r heißt das QCG: Du musst nicht kündigen, um dich neu aufzustellen. Dein Arbeitsverhältnis läuft weiter, dein Gehalt fließt weiter, und du baust parallel Kompetenzen auf, die deinen Marktwert erhöhen – im aktuellen Job und darüber hinaus.
Der Haken aus Arbeitnehmersicht: Den Antrag stellst nicht du allein – dein Arbeitgeber muss mitziehen, denn die Förderung läuft über das Unternehmen. Dein stärkstes Argument im Gespräch mit deiner Führungskraft ist deshalb die Win-win-Logik: Das Unternehmen bekommt dringend gebrauchte Skills zu stark reduzierten Kosten, du bleibst an Bord. Bring am besten direkt einen konkreten Kursvorschlag mit – inklusive Förderkonditionen.
Der Antrag: So läuft's
- Weiterbildung auswählen: AZAV-zertifizierte Maßnahme mit mehr als 120 Stunden, die zukunftsrelevante Kompetenzen vermittelt.
- Arbeitgeber-Service kontaktieren: Der Antrag läuft über den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit – dort gibt es auch eine kostenlose Qualifizierungsberatung für Unternehmen.
- Antrag vor Kursbeginn stellen: Die häufigste Stolperfalle überhaupt. Die Förderung muss vor dem ersten Kurstag beantragt und bewilligt sein – rückwirkend geht nichts. Plane für die Bearbeitung mehrere Wochen ein.
- Bewilligung abwarten, dann starten: Nach der Zusage rechnet der Bildungsträger die Lehrgangskosten direkt mit der Agentur ab.
QCG, Bildungsgutschein oder LTA – was passt zu dir?
Die drei großen Förderinstrumente unterscheiden sich vor allem in deiner Ausgangslage. Bist du beschäftigt und willst dich im bestehenden Job weiterentwickeln, ist das QCG dein Weg. Bist du arbeitslos oder droht dir Arbeitslosigkeit, greift der Bildungsgutschein – den kompletten Ablauf findest du in unserem Guide Bildungsgutschein beantragen. Und kannst du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, ist die Rentenversicherung mit den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig.
Der Vollständigkeit halber: Seit April 2024 gibt es zusätzlich das Qualifizierungsgeld für Betriebe im Strukturwandel – es ersetzt als Lohnersatzleistung das Entgelt, ist aber nicht mit der QCG-Förderung kombinierbar. Für die meisten Fälle bleibt das QCG das passendere Instrument.
Weiterbildung mit QCG bei formful
Unsere Design-Weiterbildungen sind AZAV-zertifiziert und erfüllen die QCG-Anforderungen – vom KI-gestützten Webdesign über UI- bis UX-Design. Weil alles online und im eigenen Tempo läuft, lässt sich die Weiterbildung flexibel neben dem Job organisieren – für Unternehmen heißt das: minimale Ausfallzeiten statt wochenlanger Komplettfreistellung.
Ob du Arbeitgeber:in bist und dein Team qualifizieren willst oder Beschäftigte:r mit einem konkreten Weiterbildungswunsch: In der kostenlosen Erstberatung klären wir die Förderfähigkeit, rechnen die Konditionen für eure Betriebsgröße durch und unterstützen beim Antrag.
Fazit: Die unterschätzte Förderung für alle, die schon arbeiten
Das Qualifizierungschancengesetz schließt die Lücke, die Bildungsgutschein und LTA offenlassen: Förderung für Menschen mitten im Job. Bis zu 100% Lehrgangskostenübernahme, Gehaltszuschuss während der Lernzeit, klare Voraussetzungen – die größte Hürde ist meist nur, dass kaum jemand das QCG kennt. Jetzt kennst du es.
Der nächste Schritt? Meld dich für die kostenlose Erstberatung – wir klären, was für deine Situation drin ist. Let's grow!

