Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Empfehlungsprogramm der formful education GmbH (Stand: 01/26)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Teilnahme am Empfehlungsprogramm („Programm“) der formful education GmbH, Engertstraße 38, 04229 Leipzig („Bildungsträger“), über das natürliche oder juristische Personen („Empfehlende“) potenzielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer („Empfehlung“) für zertifizierte Weiterbildungsangebote des Bildungsträgers vermitteln können.
Für ausgewählte B2B-Empfehlende bietet der Bildungsträger zusätzlich ein Partnerprogramm an, in welchem besondere Partnerbedingungen vereinbart werden.
2. Teilnamevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt am Programm sind volljährige, geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristische Personen mit Sitz in der EU.
Das Programm steht sowohl Unternehmen und Selbstständigen – geschäftlich handelnden Personen im Sinne von § 14 BGB – („B2B-Empfehlende”) als auch Privatpersonen – privat handelnden Personen im Sinne von § 13 BGB – („C2B-Empfehlende”) offen (alle zusammen „Empfehlende”).
Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt nach erfolgreicher Registrierung über das auf der Website von Bildungsträger bereitgestellte Empfehlungsformular oder – im Partnerprogramm – über die von Bildungsträger bereitgestellte Partner-Plattform.
Die Teilnahme an dem Partnerprogramm ist nur über direkten Kontakt mit dem Bildungsträger möglich.
Partnerprogramm
Im Falle einer Teilnahme am Partnerprogramm werden ergänzend besondere Partnerbedingungen vereinbart („Partnerbedingungen“), welche nach Vereinbarung auch für Kooperationspartner des Bildungsträgers gelten können. Partnerbedingungen können insbesondere Provisionshöhe, Staffelungen, Mindestprovision sowie besondere Leistungsabsprachen regeln.
Partnerbedingungen haben im Kollisionsfall Vorrang vor diesen AGB, jedoch nur für den jeweils betroffenen Partner und nur, soweit sie abweichen.
3. Teilnahmebeginn, Laufzeit und Beendigung
Vertragsbeginn
Die Teilnahme am Programm beginnt mit dem Versand der Bestätigungsmail durch den Bildungsträger nach erfolgter Anmeldung.
Die Partnerbedingungen kommen abweichend hiervon erst mit gegenseitiger Unterschrift zustande.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Teilnahme ist unbefristet. Die Frist für die ordentliche Kündigung beträgt einen Monat zum Monatsende.
Außerordentliche Kündigung
Neben der Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung haben alle Parteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt und trotz Abmahnung durch die andere Partei innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe schafft.
Kündigungsform
Die Kündigung hat per E-Mail zu erfolgen, unabhängig davon, ob ordentlich oder außerordentlich gekündigt wurde.
4. Gegenstand des Programms
Übermittlung von Empfehlungen
Empfehlende haben die Möglichkeit, Personen an Bildungsträger zu vermitteln, sofern diese konkretes Interesse an einer vom Bildungsträger angebotenen Weiterbildung haben und bisher noch keinen substanziellen Kontakt im Sinne von Ziff. 4 Abs. 2 dieser AGB zu dem Bildungsträger hatten.
Die übermittelten Empfehlungen müssen folgende Mindestinformationen enthalten: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie (falls bekannt und relevant) die Anzahl der Mitarbeitenden.
Kein Anspruch auf Vertragsabschluss
Die Empfehlungen werden durch Bildungsträger individuell geprüft. Es besteht kein Anspruch auf Annahme oder Bearbeitung einer Empfehlung sowie auf Abschluss eines Vertrages.
5. Anspruch auf Provision oder Belohnung
Erfolgreiche Vermittlung
Eine Vermittlung ist erfolgreich, wenn der Empfehlende eine Empfehlung an den Bildungsträger weitergeleitet hat und dieser daraufhin einen wirksamen Weiterbildungsvertrag mit dem entsprechenden Teilnehmer abschließt. Dabei genügt es, dass der Empfehlende für den Vertragsabschluss (unabhängig von etwaigen weiteren Vermittlungsbeiträgen) mitursächlich war.
Empfehlende erhalten für jede erfolgreich vermittelte Empfehlung eine Provision oder Belohnung gemäß § 5, wenn:
- die Empfehlung nachweislich erstmalig über den Empfehlenden bei dem Bildungsträger eingegangen ist,
- Bildungsträger innerhalb von sechs Monaten nach dem erstmaligen Kontakt mit der empfohlenen Person einen Weiterbildungsvertrag mit dieser oder deren Unternehmen abgeschlossen wird („Schutzphase“) und
- die empfohlene Person die Weiterbildung antritt und bis zur ersten Auszahlung durch die Agentur für Arbeit (in der Regel nach einem Monat nach Antritt der Weiterbildung) aktiv an der Weiterbildung teilnimmt. Maßgeblich ist, dass die erste Ratenzahlung der Agentur für Arbeit beim Bildungsträger eingegangen ist.
Keine Vermittlung
An einer Vermittlung im Sinne dieser AGB fehlt es, wenn der Bildungsträger nachweisen kann, dass zum Teilnehmer innerhalb der letzten sechs Monate bereits selbst Kontakt im Hinblick auf Weiterbildungen bestand. Um diesen Nachweis führen zu können, hat der Bildungsträger den Vorkontakt innerhalb von zwei Wochen nach Weiterleitung der Empfehlung an den Empfehlenden zu melden, ansonsten wird unwiderleglich vermutet, dass kein Vorkontakt bestand.
Ein Anspruch auf Provision oder Belohnung besteht ebenfalls nicht, wenn der Vertrag über eine Weiterbildung zwischen Bildungsträger und der Empfehlung widerrufen, storniert oder nicht angetreten wird, oder wenn der Teilnehmer die Weiterbildung vor der ersten Auszahlung durch die Agentur für Arbeit aus welchem Grund auch immer beendet.
Keine Gewährleistung für Vermittlung
Der Empfehlende übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen eines Vertrages zwischen Bildungsträger und der Empfehlung.
6. Art und Höhe der Provision oder Belohnung
Die Art und Höhe der Provision oder Belohnung richten sich nach der Art der empfehlenden Person:
C2B-Empfehlende erhalten eine Belohnung im Wert von 200,00 EUR in Form eines Wunschgutscheins. C2B-Empfehlende sind selbst dafür verantwortlich, etwaige daraus resultierende steuerliche Pflichten zu prüfen und erforderliche Meldungen gegenüber dem Finanzamt oder anderen zuständigen Behörden vorzunehmen.
B2B-Empfehlende erhalten eine Mindestprovision von 1.000,00 EUR netto (1.190,00 EUR brutto), zahlbar nach Rechnungsstellung an Bildungsträger.
Die Höhe der Provision oder Belohnung und weitere Details zu den einzelnen Vermittlungen können in einer gesonderten Partnervereinbarung zwischen den Parteien individuell vereinbart werden. Falls zwischen den Parteien eine Staffelung vereinbart wurde, steigt der prozentuale Provisionsanteil des Empfehlenden, sobald eine bestimmte Anzahl an Vermittlungen im vereinbarten Zeitraum erreicht wird. Die genauen Erhöhungen und der maßgebliche Zeitraum ergeben sich aus den vereinbarten Partnerbedingungen.
7. Auszahlung der Provision oder Belohnung
Auszahlung
Die Art der Auszahlung der Provision oder Belohnung richtet sich nach dem Status des Empfehlenden.
B2B-Empfehlende werden monatlich per E-Mail über alle erfolgreichen Vermittlungen und den Provisionsbetrag des Vormonats informiert, sofern solche entstanden sind. Diese stellen im Anschluss an die Mitteilung eine Rechnung über die erzielte Provision per E-Mail an [invoice@formful.de].
Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Erhalt der Rechnung.
C2B-Empfehlende erhalten direkt eine E-Mail mit einem Wunschgutschein für jede erfolgreiche Vermittlung.
Die Mitteilung über die verdiente Belohnung für erfolgreiche Vermittlungen wird 30 Tage nach Start der jeweiligen Weiterbildung versendet. Der Versand des persönlichen Gutscheins erfolgt spätestens 14 Tage nach Versand der Mitteilung.
Mehrfachempfehlung
Eine mehrfache Auszahlung für dieselbe Empfehlung ist ausgeschlossen. Wird dieselbe Empfehlung mehrfach empfohlen, besteht ein Anspruch auf Provision nur für den ersten Empfehlenden.
8. Vertragsbeginn, Laufzeit und Beendigung
Die Teilnahme am Empfehlungsprogramm beginnt mit der Anmeldung über unsere Online-Plattform.
Übermittlung der ersten Empfehlung bzw. – im Partnerprogramm – mit Zugang der Bestätigung/Partnerbedingungen.
9. Pflichten der Empfehlenden
Interesse und Datenschutz
Die Empfehlenden verpflichten sich, nur Personen zu empfehlen, die ein tatsächliches Interesse an einer Weiterbildung haben und einer Kontaktaufnahme durch Bildungsträger zugestimmt haben.
Empfehlende sind verpflichtet, die empfohlenen Personen und Unternehmen über die Weitergabe ihrer Daten an Bildungsträger zu informieren sowie deren ausdrückliche Einwilligung zur Weitergabe der Kontaktdaten an Bildungsträger und zur Kontaktaufnahme zur Übermittlung von Informationen und Angeboten zu Weiterbildungen und Förderungsmöglichkeiten per E-Mail, Telefonanruf, WhatsApp-Nachricht und SMS durch Bildungsträger einzuholen.
Daten bedeuten in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten, also solche, die es zulassen, eine Person zu identifizieren, wie zum Beispiel der Name oder die E-Mail-Adresse.
Die Weitergabe von Kontaktdaten ohne Einwilligung der betroffenen Person ist untersagt. Verstöße können zivil- und datenschutzrechtlich verfolgt werden.
10. Werbung und Markennutzung
Grundsätze
Empfehlende sind verpflichtet, bei jeglicher werblichen Kommunikation im Zusammenhang mit dem Bildungsträger die Grundsätze der Ehrlichkeit, Transparenz und Rechtstreue zu wahren. Irreführende oder unwahre Aussagen über Bildungsträger, deren Angebote, Fördermöglichkeiten oder Erfolgsquoten sind untersagt.
Zulässige Werbemaßnahmen
Folgende Werbemaßnahmen sind ohne vorherige Freigabe gestattet:
- Nutzung der von dem Bildungsträger bereitgestellten Landingpages und Werbemittel,
- direkte Verlinkung auf die offizielle Website des Bildungsträgers,
- persönliche Weiterempfehlung in Einzelgesprächen unter Verwendung offizieller Broschüren.
Freigabepflicht
Selbst erstellte Werbematerialien (Flyer, Anzeigentexte, Social-Media-Beiträge u.ä.), die auf Bildungsträger oder deren Angebote Bezug nehmen, bedürfen vor Veröffentlichung der Freigabe durch Bildungsträger in Textform.
Untersagte Handlungen
Untersagt sind insbesondere:
- die Nutzung des Logos des Bildungsträgers, der Farbcodes, des Designs oder der Navigationsstruktur des Bildungsträgers;
- die Verwendung von Logos staatlicher Institutionen/offizieller Stellen (insbesondere Agentur für Arbeit, Jobcenter);
- die statische Darstellung der Partnerschaft auf eigenen Websites;
- das öffentliche Bereitstellen von Bildungsträger-Broschüren zum Download;
- Kontaktaufnahmen, insbesondere Anrufe (sogenannte Cold Calls), ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung (Double-Opt-In) gemäß §§ 7, 7a UWG im Namen oder unter Erwähnung des Bildungsträgers;
- das Werben in geschlossenen Kundenbereichen des Bildungsträgers,
- Nutzung von KI-Bots im Namen des Bildungsträgers;
- Aussagen wie „100 % Erfolgsquote“, „Jobgarantie“ oder unzutreffende Angaben zu Fördermöglichkeiten, insbesondere zum AEZ.
Kennzeichnungspflicht
Werbliche Inhalte, für die der Empfehlende eine Provision erhält, sind als „Werbung“ oder „Anzeige“ zu kennzeichnen.
KI-generierte Inhalte
Bei Nutzung von KI-Tools zur Erstellung von Werbeinhalten trägt der Empfehlende die alleinige Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit. Bildungsträger haftet nicht für fehlerhafte oder erfundene Angaben.
Rechtsfolgen bei Verstößen
Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Ziffer berechtigen Bildungsträger zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 3 und können zum Verlust offener Provisionsansprüche führen.
11. Weitere Vereinbarungen und Nebenpflichten
Pflichten Bildungsträger
Bildungsträger wird dafür Sorge tragen, dass alle organisatorischen und tatsächlichen Rahmenbedingungen vorliegen, welche der Erfüllung der vertraglichen Leistungen dienlich sind.
Bildungsträger wird zudem nach bestem Wissen und Gewissen versuchen, vermittelte Empfehlungen zum Abschluss zu führen und diese ordnungsgemäß abzuwickeln. Bildungsträger ist jedoch nicht zum Abschluss von Geschäften mit vermittelten Empfehlungen verpflichtet. Sofern eine vermittelte Empfehlung nicht oder nur in Teilen zum Abschluss kommt, wird Bildungsträger den Empfehlenden auf Nachfrage über die Gründe hierüber informieren, sofern Bildungsträger der betreffenden Empfehlung hierzu die Genehmigung erteilt hat.
Wohlverhalten
Beide Parteien verpflichten sich, kritische oder herabsetzende Äußerungen über die jeweils andere Partei, insbesondere im Hinblick auf die erbrachten Arbeitsergebnisse, allgemeine organisatorische Vorgänge, Dritten gegenüber zu unterlassen. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen.
Konkurrenzverbot
Ein Konkurrenzverbot oder eine Exklusivität werden nicht vereinbart.
Referenzberechtigung
Empfehlende erteilt Bildungsträger das Recht, seinen Unternehmensnamen, sein Logo sowie eine kurze Leistungsbeschreibung auf der Website, in digitalen Medien (Newsletter, Social Media) sowie in Print-Werbematerialien als Referenzkunden zu nennen. Die Einwilligung erstreckt sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Unternehmensangaben. Vertrauliche Vertragsdetails werden nicht veröffentlicht.
Verschwiegenheit
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, als vertraulich gekennzeichnete oder sich aus den Umständen als vertraulich ergebende Informationen, egal ob mündlich oder schriftlich geäußert, die im Rahmen dieser Vereinbarung bekannt werden, auch über die Laufzeit dieser Vereinbarung hinaus, geheim zu halten. Beide Parteien sind verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, dass Dritte keine Kenntnis von diesen Informationen nehmen können.
Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt auch gegenüber Konzerngesellschaften, Lizenznehmern und anderen Unternehmen, mit denen die Parteien wirtschaftlich verbunden sind. Wünscht eine der Parteien, vertrauliche Informationen an solche Dritte weiterzugeben, hat diese Partei zuvor die ausdrückliche Einwilligung der anderen betreffenden Partei in Textform einzuholen.
Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich der jeweiligen Partei vor der Mitteilung bereits bekannt waren, der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder die der jeweiligen Partei unabhängig von der Kenntnis der vertraulichen Informationen nachweislich selbständig entwickelt hat oder hat entwickeln lassen.
12. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Datenschutzerklärung des Bildungsträgers, einsehbar unter https://www.formful.de/privacy.
13. Haftung
Allgemeine Haftung
Bildungsträger haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Bildungsträger, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie für Schäden nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz).
Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet Bildungsträger – unabhängig davon, ob der Empfehlungsgeber Verbraucher oder Unternehmer ist – nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Empfehlungsgeber regelmäßig vertrauen darf.
Beide Parteien haften nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige unmittelbare Schäden.
Weitergehende Haftung
Gegenüber Verbrauchern: Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nicht. Der Ausschluss erfasst jedoch keine Ansprüche, für die gesetzlich eine weitergehende Haftung zwingend vorgesehen ist.
Gegenüber Unternehmern: Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, die nicht die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten betrifft, sowie eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
14. Beendigung des Programms
Bildungsträger behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit ganz oder teilweise zu beenden oder zu verändern.
Im Falle einer
Bereits vermittelte Empfehlungen und damit verbundene Provisionsansprüche bleiben davon unberührt.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern es zu Streitigkeiten kommt, ist der Gerichts- und Erfüllungsort – soweit diese rechtlich zulässig ist – Leipzig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Leipzig. Für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gegenüber Verbrauchern: Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Gegenüber Unternehmern: Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.